Häufig Gestellte Fragen

Ja, für all unserer Einzelcoachings ist eine vollständige Kostenübernahme durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Ihres zuständigen Jobcenters oder Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit möglich. Nach einem ausführlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erhalten Sie ein Qualifizierungsangebot von uns, mit dem Sie die Finanzierung beantragen können.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein, der Ihnen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt werden kann, sobald Sie dort gemeldet sind. Den Gutschein können Sie bei einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ Ihrer Wahl einlösen. Dazu zählen all unsere Einzelcoachings.

Erfüllen Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen, können Sie einen Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein beantragen:

  • Sie beziehen ALG I und sind mehr als sechs Wochen arbeitslos
  • Sie beziehen ALG II
  • Sie sind arbeitssuchender Erwerbsaufstocker/In oder Berufsrückkehrer/in nach der Elternzeit
  • Sie sind arbeitssuchend und gehen einem Ein-Euro-Job nach
  • Sie sind arbeitslos und planen eine Existenzgründung bzw. sind arbeitsloser Gründer/in
  • Sie sind arbeitssuchend und ohne Leistungsbezug (z.B. Hochschulabsolvent/in)
  • Sie befinden sich noch in einem Arbeitsverhältnis, aber wurden gekündigt und sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie befinden sich noch in einem Arbeitsverhältnis, aber sind von Arbeitslosigkeit bedroht (z.B.durch Kündigung)

Auch dann können Sie Ihren AVGS bei uns einlösen. Der Umfang bzw. die Dauer des Coachings werden entsprechend dem des Gutscheins angepasst. Sollte sich am Ende Ihres Coachings herausstellen, dass Ihre Coachingeinheiten nicht ausreichend waren, ist es außerdem möglich, eine Verlängerung zu beantragen, welche in der Regel bewilligt wird.

Oft ist es dennoch möglich, den Gutschein für Ihr Coaching einzulösen. Ansonsten setzen wir uns gerne mit Ihrem Jobcenter / Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung und bemühen uns um die Ausstellung eines neuen, gültigen AVGS. Nehmen Sie in diesem Fall gerne Kontakt mit uns auf und wir finden eine individuelle Lösung.

Gerne beraten wir Sie ausführlich vorab und finden das passende Einzelcoaching für Sie. Das Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenlos.

Auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen ist das selbstverständlich möglich. Jedoch sammeln wir bereits während des Beratungsgesprächs mit Ihnen alle Informationen, die wir benötigen, um festzustellen, welcher unseres Dozenten/In für Sie in Frage kommt. Daher erledigen wir in der Regel die Auswahl des Dozenten/In für Sie. Wir kennen die Arbeitsweise und fachliche Expertise unserer Job- und Migration Dozenten/In genauestens und setzen alles daran, das optimale „Match“ für Sie zu finden. Nur wenn die Chemie zwischen Ihnen und dem Dozenten/In passt, kann ein erfolgreiches Einzelcoaching stattfinden.

Ab einem Sprachniveau von B1 kann Ihr Coaching auf Deutsch stattfinden. Sollten Ihre Sprachkenntnisse noch unter B1 liegen, stellen wir Ihnen eines Dozenten/In, welcher Ihre jeweilige Muttersprache spricht, zur Seite. Dementsprechend werden für unsere Einzelcoachings keine Deutschsprachkenntnisse vorausgesetzt.

Ja. Prinzipiell ist es möglich Ihr Einzelcoaching in einem kürzeren, als dem vorgesehen Zeitraum, durchzuführen. Allerdings möchten wir Ihnen dies nicht empfehlen, da Einzelcoaching ein Prozess ist, der Zeit benötigt. Fundierte Ergebnisse erzielen Sie in der Regel erst nach zwei bis zweieinhalb Monaten.

Eine Verlängerung des Einzelcoachings ist möglich, wenn Ihnen Ihr Jobcenter/Ihre Agentur für Arbeit einen weiteren AVGS ausstellt. Die Chancen darauf sind in der Regel hoch. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Ja. Trotz aller Bemühungen Ihnen von Vornherein Ihren perfekten Job- bzw. Migration Dozent/In zur Seite zu stellen, kann es dazu kommen, dass Sie im Laufe des Einzelcoachings merken, dass die Chemie nicht stimmt. In diesem Fall zögern Sie bitte nicht uns dies mitzuteilen. Wir werden Ihnen umgehend einen anderen Dozenten/In vorstellen.

Ja, trotz der Pandemie dürfen unsere Einzelcoachings weiterhin stattfinden. Da uns eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung vorliegt, ist es uns erlaubt, sowohl online als auch in Präsenz zu coachen. Auch die Beratungsgespräche sind online möglich.

Ja. Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit stellen weiterhin AVGS aus. Diese können Sie wie gewohnt bei uns einlösen, da uns eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung von unserem Zertifizierer vorliegt. Wir dürfen derzeit online und/oder in Präsenz coachen.

Alle persönlichen Daten von Ihnen unterliegen der Geheimhaltung und werden strengstens geschützt. Ausnahmen sind personenbezogene Daten und Berichte, die – vorher mit Ihnen abgesprochen – an Ihr Jobcenter oder Ihre Agentur für Arbeit geschickt werden müssen. Selbstverständlich kommunizieren wir nur verschlüsselt mit Ihrem Jobcenter/Ihrer Agentur für Arbeit.